315 neue Lehrerstellen sind für die zusätzlichen Schüler mit Förderbedarf nötig

buendnis-logoDas Hamburger Bündnis für schulische Inklusion begrüßt die Veröffentlichung der Zahlen der Grundschüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LSE). Die Diagnostik durch die von der Schulbehörde beauftragten Experten ergab, dass 6,6% aller Grundschüler der Klasse vier in Hamburg – das sind 868 Kinder – diesen Förderschwerpunkt haben.

Bisher erhalten die Schulen aber nur für 4% die entsprechenden Lehrerstunden.
In den letzten zwei Jahren hatte der Schulsenator die von den Schulen angegebenen Zahlen über förderbedürftige Kinder angezweifelt und als viel zu hoch bezeichnet.

Das jetzige Ergebnis bestätigt dagegen die Zahlen der Schulen. Vor knapp einem Jahr hatten die Grundschulen für denselben Jahrgang – damals noch Jg.3 – 893 Förderbedürftige, das sind 6,9%, gemeldet. Das ist eine Abweichung von nur 25 Kindern oder 0,3%. (1)

Der Senator hätte schon im Sommer 2014 wissen können, dass der Anteil deutlich höher als 4% liegt. Das von ihm selbst in Auftrag gegebene Gutachten der Professoren Schuck und Rauer hatte darauf hingewiesen, dass vor 2010 zwei Schülergruppen mit LSE statistisch nicht erfasst waren. Dazu gehörten die Schüler der integrativen Regelklassen (zusätzlich ca. 1,6%), sowie die Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (zusätzlich ca. 1%).
Zusammen mit den 4% statistisch erfassten ergibt das genau die 6,6%, die jetzt diagnostiziert wurden.
Die Ankündigung des Senators, für die kommenden Jahrgänge 5/6 „ab Sommer 2015 in zwei Schritten bis zu 60 zusätzlichen Lehrkräfte bereit zu stellen“ geht in die richtige Richtung.
Das reicht aber nicht aus, denn auch die Grundschulen sowie die Klassen 7-10 benötigen ausreichende, den Zahlen entsprechende, zusätzliche Lehrkräfte.
Deshalb muss der Senator zukünftig für alle Inklusionsjahrgänge die Lehrerzuweisung auf der Basis von 6,6% vornehmen. Ab Sommer 2015 wären dies für die Jahrgänge 0-8 zusätzlich ca. 315 Lehrerstellen. Dazu ist ein Nachtragshaushalt für das Schuljahr 2015/16 in Höhe von 19,5 Mio Euro nötig.
Diese Aufstockung der Lehrerstellen bezieht sich nur auf die Schüler und Schülerinnen mit dem
Förderschwerpunkt LSE. Zusätzlich müssen die Regelschulen, die Kinder mit den Förderschwerpunkten geistige und körperliche Entwicklung, Hören, Sehen und Autismus unterrichten, personell so ausgestattet werden, dass sie eine vergleichbare Förderung, Therapie und Pflege wie die speziellen Sonderschulen gewährleisten können. Nur so wird für die SchülerInnen mit Behinderung und ihre Eltern das formale Recht auf Inklusion zu
einem wirklichen Recht.

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