Leistungsrückmeldungen

Am 31. März 2015 hat das Hamburger Bündnis für schulische Inklusion ein Positionspapier zu Leistungsrückmeldungen verabschiedet:

„Die Schul- und Lernkultur einer inklusiven Schule ist geprägt von der Übernahme
der Verantwortung für jede einzelne SchülerIn, vom Respekt vor der Einzigartigkeit
und vom Vertrauen in die Fähigkeiten jeder SchülerIn.“  (aus dem Memorandum)

Eine solche inklusive Schul- und Lernkultur benötigt lernförderliche „Rückmeldungen
zu den Leistungen und Lernfortschritten, (die sich) auf die individuellen Möglichkeiten
und Entwicklungen der einzelnen SchülerIn und nicht nur auf die Bildungspläne beziehen“.

Zu diesen lernförderlichen Rückmeldungen gehören:

  • „halbjährliche individuelle Lernentwicklungsgespräche der PädagogInnen mit
    SchülerInnen und Eltern mit entsprechenden Arbeitszeitkontingenten“ sowie
  • „kompetenz- und entwicklungsorientierte Lern- und Leistungsrückmeldungen
    anstelle von Noten.“

In dem Hamburger Schulversuch alles»könner wurden in den letzten Jahren solche
lernförderlichen Formen der Leistungsrückmeldung einschließlich der darauf bezogenen
Qualitätsmerkmale als Alternative zu Noten entwickelt und von den beteiligten
Schulen umgesetzt. (hier mehr zu den Qualitätsmerkmalen lernförderlicher Zeugnisse in Inklusiven Schulen)

Das Hamburger Bündnis für schulische Inklusion setzt sich für die Verlängerung und
Ausweitung dieses Schulversuches ein. Unabhängig von der Verlängerung dieses Schulversuchs fordert das Hamburger Bündnis für schulische Inklusion die Hamburger Bürgerschaft auf, für die Schulen die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, kompetenz- und entwicklungsorientierte Leistungsrückmeldungen anstelle von Notenzeugnissen bis Ende Jahrgang 8 zu geben, wenn dies von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossen wird. Dabei sollen die o.g. Qualitätskriterien umgesetzt werden.

Hier geht es zum Positionspapier zu Leistungsrückmeldungen (als PDF).

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