Hörbehinderte SchülerInnen in Hamburg

Anfang des Jahres hat sich das Bündnis intensiv damit auseinandergesetzt, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, damit schulische Inklusion für  hörbehinderter SchülerInnen in Hamburg gelingen kann – von leichtgradig schwerhörig bis gehörlos. In der Vorbereitung haben die beiden Bündnismitglieder – Gehörlosenverband Hamburg und ElbschulEltern – eng zusammengearbeitet, sich fachlich von weiteren Seiten Input geholt und die verschiedenen Aspekte zusammengetragen. Auf Basis der finalen Version konnte im Juni der Bund der Schwerhörigen Hamburg (BdS) als weiteres Mitglied für das Bündnis gewonnen werden.

Das Positionspapier formuliert neun konkrete Forderungen an die Stadt Hamburg.

In der Bürgerschaftsitzung am 8. Juli 2015 wurde das Papier zum ersten Mal öffentlich zitiert. Auf der Tagesordnung stand die Abstimmung über den Antrag von den GRÜNEN und der SPD-Fraktion, die Deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtfach in Hamburg einzuführen. Mit Ausnahme der CDU stimmten alle Parteien dem Antrag zu. Damit ist der Weg nun frei für eine zentrale Forderung aus dem Positionspapier. Seitdem gab es bereits zwei Sitzungen im Rathaus, um die Umsetzung mit allen Beteiligten auf den Weg zu bringen, u. a. Schulbehörde, interessierten Schulen, Universität Hamburg, Bündnis für schulische Inklusion.

Zum nächsten Schuljahr wird noch eine weitere Forderung erfüllt: Die Elbschule als Kompetenzzentrum für Hören und Kommunikation öffnet sich für hörende SchülerInnen und holt damit die Inklusion „umgekehrt“ ins Haus. Im Sommer 2016 startet die erste inklusive Klasse mit Jahrgang 5. Dort lernen dann 14 SchülerInnen mit und ohne Hörschädigung gemeinsam. Dabei gelten die gleichen Bildungspläne wie an anderen Hamburger Stadtteilschulen bis Jahrgang 10 und können dieselben Schulabschlüsse gemacht werden. Ausführliche Informationen über das Modell, das sich bereits im In- und Ausland erfolgreich bewährt hat, sind auf der Homepage der Elbschule zu finden.

Im Fokus der ElbschulEltern steht die Situation der hörbehinderten SchülerInnen, die inklusiv beschult werden (ca. 280 SchülerInnen an 100 Schulen). Von ihnen werden 90 seit Anfang des Schuljahres 2014/15 aufgrund fehlender Ressourcen nicht mehr ambulant von der Elbschule betreut. Diese Betreuung ist für hörbehinderte Kinder jedoch ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Teilhabe  an der schulischen Inklusion – bringt sie doch das spezifische Wissen über Hörbehinderung in die Schulen. Entsprechend fordert das Bündnis eine jährliche Anpassung der Ressourcen entsprechend den realen Schülerzahlen.

Auch bei diesem Thema konnte ein Etappensieg erreicht werden: Die Schulbehörde hat zum 1. Februar 2016 der Elbschule eine neue Lehrerstelle für die ambulante Betreuung zugewiesen. Hierüber freuen wir uns sehr und sehen in dieser Zuweisung einen ersten wichtigen Schritt, eine Lösung für die jährliche Anpassung auf den Weg zu bringen.

In 2015 konnten wir wichtige Impulse setzen und erste politische Erfolge feiern. Das motiviert uns sehr und wir werden die Interessen der hörbehinderten SchülerInnen weiterhin mit viel Engagement verfolgen.

Hier geht es zum Positionspapier Positionspapier Hörbehinderte SchülerInnen in Hamburg (als PDF).

Hamburg im Dezember 2015