Zur inklusiven Beschulung von SchülerInnen mit einer Behinderung

Am 7. September 2016 hat das Hamburger Bündnis für schulische Inklusion ein Positionspapier zur Inklusion vonSchülerInnen mit Behinderung verabschiedet.

„Inklusion ist das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer
gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. In der Präambel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird unterstrichen, dass jeder Mensch ohne Unterschied Anspruch auf alle in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführten Rechte und Freiheiten hat. Für den schulischen Bereich bedeutet dies, dass alle Kinder und Jugendliche in die gleiche Schule gehen und behinderte und nicht behinderte SchülerInnen gemeinsam lernen.“
(aus dem Memorandum: Die Inklusion ins Zentrum von Schule und Bildungspolitik rücken, Hamburger Bündnis für schulische Inklusion, Oktober 2014)

Obwohl sie eine inklusive Beschulung wünschen, melden viele Eltern ihr Kind mit einer Behinderung an einer speziellen Sonderschule an, weil sie kein Vertrauen in die zurzeit angebotene inklusive Beschulung haben oder in die gewünschte Schule nicht aufgenommen werden (siehe die Kritik an dem „Konzept Schwerpunktschule“ der BSB im Anhang des Positionspapier).

SchülerInnen mit einer Behinderung gehören zu den Verlierern der bildungspolitischen Entwicklung in Hamburg, obwohl sie nach der UN-Behindertenrechtskonvention im Zentrum der schulischen Inklusionsentwicklung stehen müssten. Die Exklusionsquote für diese SchülerInnen ist trotz der schulgesetzlichen Umsetzung der UN-Konvention in Hamburg unverändert hoch.*

Durch die Umsetzung der geforderten Qualitätskriterien und der darauf bezogenen schulischen Ausstattung werden mehr Eltern von Kindern mit einer Behinderung Vertrauen in die inklusive Beschulung entwickeln. So kann das formale Recht auf Inklusion auch zu einem wirklichen Recht werden. Damit wird auch der Anteil dieser Kinder und Jugendlichen in der Inklusion deutlich ansteigen.

Hier geht es zum Positionspapier zur Inklusion von SchülerInnen mit Behinderung (als PDF).

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* Die Zahl der Kinder und Jugendlichen an den speziellen Sonderschulen in Hamburg ist in den letzten Jahren unverändert hoch geblieben im Unterschied zu den Förder- und Sprachheilschulen, die SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten LSE
aufnehmen.