Wort halten bei der Inklusion, liebe Grüne!

 

buendnis-logoAppell an die Grünen – Wort halten bei den Koalitionsverhandlungen über schulische Inklusion

Pressemitteilung vom 26.02.15 (pdf)

Die von Schulsenator Ties Rabe beauftragte Untersuchung aller 4.Klässler hat ergeben: Die Zahl der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) ist um zwei Drittel höher als für die  bisherige Lehrerzuweisung  angenommen.

Die schulpolitische Sprecherin der Grünen, Dr. Stefanie von Berg, hatte deshalb vor der Wahl von Schulsenator Ties Rabe gefordert, die für die Inklusion vorgesehene Lehrerzahl für die Grund- und Stadtteilschulen in allen Jahrgängen entsprechend um zwei Drittel zu erhöhen.

Nachdem die Zahl der SchülerInnen mit Förderbedarf LSE mit großem diagnostischem Aufwand erhoben wurde, solle in Zukunft diese Diagnostik durch schulische Förderpläne ersetzt werden, so die grüne Schulpolitikerin.

Sie unterstützte ebenso die Forderung des Inklusionsbündnisses nach einer Schulgesetzänderung für lernförderliche Formen der Leistungsrückmeldung. Diese soll den Schulen die Möglichkeit geben, bis Ende Jahrgang 8 Zeugnisse mit Kompetenzbeschreibungen anstelle von Notenzeugnissen zu geben, wenn dies von den schulischen Gremien beschlossen wird.

Nachdrücklich wurde von den Grünen auch mehr Zeit für die Kooperation multiprofessioneller Teams gefordert, damit Inklusion zur Aufgabe der ganzen Schule werden kann.

Das Hamburger Bündnis für schulische Inklusion erwartet jetzt von den Grünen, dass sie diese im Wahlkampf erhobenen Forderungen in die Koalitionsverhandlungen nachdrücklich einbringen, damit die schulische Inklusion besser gelingen kann.

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen unterstreicht das Hamburger Bündnis für Inklusion, dass auch mehr für die inklusiv unterrichteten Kinder mit Behinderungen in den Bereichen geistige und körperliche Entwicklung, Hören, Sehen und Autismus getan werden muss.

Die allgemeinen Schulen, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen, müssen personell und räumlich so ausgestattet werden, dass sie eine vergleichbare Förderung, Therapie und Pflege wie die speziellen Sonderschulen gewährleisten können. Nur so wird für die SchülerInnen mit Behinderung das formale Recht auf Inklusion zu einem wirklichen Recht.

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